Eine seltsame Geschichte. Deutsches Rechtssystem. Ehemalige Fabrikgebäude im Hansa-Quartier sollen zugunsten von Neubauten abgerissen werden. Sie werden es aber nicht, sondern erst, wenn der Investor seine Pläne entwickelt hat bzw. mit dem Bau angefangen hat, da sich die Neubauten in die Bestandsbebauung einpassen sollen (die allerdings danach gleich wieder abgerissen wird)...
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ZitatDie leerstehenden Gebäude im Hansa-Quartier sollen später zwar abgerissen werden, dies könne nach Angaben des Wirtschaftsförderers aber nicht vorgezogen werden. Die Häuser müssten stehenbleiben, da das Gelände auf der Basis des Paragrafen 34 des Baugesetzbuches bebaut werden soll. Der regelt die `Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile´.
Nach Absatz zwei dieses Paragrafen muss die geplante Bebauung der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen. Dort stehen aber keine weiteren Gebäude, die den Planern eines Investors als Vorlage dienen könnten. „Wenn alles weg ist, gibt es nichts mehr, an dem man sich orientieren kann“, beschreibt Balkenhol den Grund (...) Sobald ein Investor gefunden ist, der das Hansa-Quartier mit den dort gewünschten Gebäuden zur gewerblichen Nutzung – insbesondere Büros – bebauen möchte und seine Pläne vorgelegt hat, könnte der Bestand abgerissen werden.
hansa-quartier-solingen-gitter-sollen-vandalismus-verhindern-12637328.html